Allgemeine geschäftsbedingungen Voet Verhuur B.V.

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TEIL – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Angebot: ein von oder im Namen von Voet Verhuur B.V., im Nachfolgenden „Voet Verhuur“ genannt, unterbreiteter Vorschlag, wie beispielsweise Offerten und Kostenvoranschläge, zum Abschluss eines Vertrags.
Abnehmer: die juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit Voet Verhuur abschließt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dienstleistung: Arbeiten, die von oder im Namen von Voet Verhuur im Auftrag des Abnehmers ausgeführt werden.
Lieferfrist: die von Voet Verhuur angegebene Frist, innerhalb derer Voet Verhuur erwartet, das Produkt oder die Dienstleistung geliefert/erbracht und/oder den Vertrag erfüllt zu haben.
Auftrag: das Angebot bzw. der Vorschlag, das/den der Abnehmer Voet Verhuur zum Abschluss eines Vertrags vorlegt.
Vertrag: der zwischen dem Abnehmer und Voet Verhuur geschlossene Vertrag über den Verkauf, Kauf, Verleih und die Lieferung/Erbringung des Produkts und/oder der Dienstleistung, für den bzw. für die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
Parteien: Voet Verhuur und der Abnehmer gemeinsam.
Preis: der Betrag, den der Abnehmer Voet Verhuur für das Produkt und/oder die Dienstleistung zu zahlen hat.
Produkt: das bewegliche Gut und/oder der Mietgegenstand, das bzw. den Voet Verhuur dem Abnehmer aufgrund des Vertrags zu liefern hat.
Voet Verhuur: der Anwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Voet Verhuur B.V., mit Sitz in Beesd und Geschäftssitz in (4104 BB) Culemborg unter der Adresse Plantijnweg 4, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 30247618, oder eine juristische Person oder ein Unternehmen, das im Sinne von Artikel 24b Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu dem Konzern gehört, dem Voet Verhuur angehört, und das einen Vertrag mit dem Abnehmer abschließt. Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Singular angegeben ist, ist gegebenenfalls im Plural zu verstehen. Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint sind stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit und Erläuterung

2.1              Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, für ein Angebot und den Vertrag zwischen Voet Verhuur und dem Abnehmer.
2.2             Im Falle von Widersprüchlichkeiten hat der Vertrag Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Überschriften („Titel“) der einzelnen Artikel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine eigenständige Bedeutung und keinen Einfluss auf die Auslegung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3              Jeder Verweis des Abnehmers auf eigene Einkaufs- oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen wird von Voet Verhuur ausdrücklich von der Hand gewiesen.
2.4         Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Annahme seitens Voet Verhuur und gelten nur für den betreffenden Vertrag.

2.5              Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder annulliert werden oder anderweitig ihre Rechtsgültigkeit verlieren, bleiben die Parteien an die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden. In diesem Fall setzen sich die Parteien zusammen, um die frühere Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der früheren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

2.6              Voet Verhuur ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen. Die geänderten und/oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Abnehmer zugesandt.

 

Artikel 3 Angebot, Annahme und Vertrag

3.1              Jedes Angebot von Voet Verhuur ist freibleibend, es sei denn, es enthält eine Frist zur Annahme.
3.2              Im Falle eines Angebots von Voet Verhuur kommt ein Vertrag durch die Annahme dieses Angebots durch den Abnehmer zustande.
3.3              Weicht die Annahme des Abnehmers (auch in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, kommt der Vertrag nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, sofern Voet Verhuur keine anderen Angaben macht.
3.4              Im Falle eines Auftrags des Abnehmers kommt ein Vertrag zustande, wenn Voet Verhuur den Auftrag durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung innerhalb von vierzehn Tagen nach dessen Erhalt angenommen hat.
3.5              Weicht die Annahme von Voet Verhuur (wie in Absatz 4 beschrieben) vom Auftrag des Abnehmers ab, kommt der Vertrag gemäß der Annahme von Voet Verhuur zustande, sofern der Abnehmer nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Annahme Widerspruch eingelegt hat.
3.6              Vertragsänderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Annahme von Voet Verhuur und gelten nur für den betreffenden Vertrag.
3.7              Wird der Auftrag nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Abnehmers geändert, entsteht zusätzlicher Aufwand. Eine Vertragsänderung kann zu einer Änderung der ursprünglich angegebenen Lieferzeit und des ursprünglich vereinbarten Preises führen.
3.8              Stellt der Abnehmer Voet Verhuur Angaben (Daten, Zeichnungen etc.) zur Verfügung, kann Voet Verhuur von deren Richtigkeit ausgehen und das Angebot auf diese Angaben stützen.
3.9              Eine Verpflichtung von Voet Verhuur zur Erfüllung des Angebots ist ausgeschlossen, hätte der Abnehmer billigerweise verstehen können oder müssen, dass dieses oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
3.10            Eine Haftung seitens Voet Verhuur für die von Voet Verhuur vorgelegten Angaben (z.B. Preislisten, Broschüren, Prospekte und Informationen auf ihrer Website) ist ausgeschlossen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich auf diese Angaben verwiesen wird.

 

Artikel 4 Preise

4.1              Alle Preise sind in Euro angegeben.
4.2             Der von Voet Verhuur in Rechnung gestellte Preis gilt für die Lieferung ab Lager oder sonstigem Aufbewahrungsort und ist ohne:
a. Umsatzsteuer, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben;
b. alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag (und seiner Erfüllung) anfallen
(z. B. Verpackungs-, Transport-, Be- und Entlade-, Maut-, Versicherungs-, Reise-, Anfahrts- und Übernachtungskosten, Montagekosten, zusätzliche Arbeiten, Versand- und Bearbeitungskosten), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3             Der Mietpreis wird automatisch und somit ohne Vorankündigung jährlich zum 1. Januar angepasst.
4.4             Sollte nach Vertragsabschluss aufgrund von Marktentwicklungen eine Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis nicht erwartet werden können, ist Voet Verhuur berechtigt, den Preis anzuheben. Voet Verhuur informiert den Abnehmer über die beabsichtigte Preiserhöhung und gibt dabei den Umfang und das Datum des Inkrafttretens der Erhöhung an. Handelt der Abnehmer nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes, ist er im Falle einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung mit Empfangsbestätigung an Voet Verhuur aufzulösen.
4.5            Zusätzliche Arbeiten werden Voet Verhuur vom Abnehmer nach den üblichen Tarifen von Voet Verhuur vergütet.

 

Artikel 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Vorauszahlung und Sicherheit

5.1              Die Bezahlung der Rechnungen hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Verrechnung, Aussetzung oder Abzug durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von Voet Verhuur angegebenes Bankkonto zu erfolgen. Die Zahlung eines Betrags ist erfolgt, sobald er auf einem Bankkonto von Voet Verhuur gutgeschrieben ist.
5.2              Bei nicht (fristgerecht) erfolgter Zahlung ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Abnehmer Vertragszinsen in Höhe von 2 % pro Monat (wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt). Ist der gesetzliche (Handels-)Zinssatz höher als der vertragliche Zinssatz, ist der gesetzliche (Handels-)Zinssatz fällig.
5.3              Bei nicht (fristgerecht) erfolgter Zahlung schuldet der Abnehmer Voet Verhuur außergerichtliche (Inkasso-)Kosten. Diese Kosten belaufen sich auf 15 % des vom Abnehmer geschuldeten Betrags. Neben den außergerichtlichen Kosten schuldet der Abnehmer auch die Gerichts- und Vollstreckungskosten.
5.4              Die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen werden zunächst auf die Kosten (Absatz 3), dann auf die fälligen Zinsen (einschließlich der aufgelaufenen Zinsen) und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet (in der Reihenfolge der Rechnungsdaten, wobei die ältesten Rechnungen zuerst angerechnet werden).
5.5              Voet Verhuur ist berechtigt, sowohl vor als auch während der Lieferung von Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen eine Voraus- oder Anzahlung auf den fälligen Betrag zu verlangen.
5.6              Voet Verhuur ist berechtigt, vom Abnehmer eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. Angemessene Sicherheiten sind unter anderem aber nicht ausschließlich eine Kaution, ein Pfandrecht oder eine Bankgarantie. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von Voet Verhuur eine solche Sicherheit zu leisten.

 

Artikel 6 Lieferfrist

6.1              Die von Voet Verhuur genannte Lieferfrist gilt nur annäherungsweise. Diese Frist ist keine Leistungsfrist.
6.2              Die Lieferfrist beginnt, nachdem der Abnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen hat.
6.3              Im Falle einer Änderung der Umstände, von denen Voet Verhuur zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Lieferfrist billigerweise ausging, ist Voet Verhuur berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum zu verlängern, der billigerweise zur Vertragserfüllung unter diesen geänderten Umständen erforderlich ist.
6.4              Ändert sich die Lieferzeit aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen und liegt keine höhere Gewalt auf Seiten von Voet Verhuur (Artikel 15) vor, wird der Abnehmer möglichst umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Ändert sich die Lieferzeit um mehr als vierzehn Tage, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit Empfangsbestätigung an Voet Verhuur aufzulösen. In diesem Fall hat der Abnehmer gegebenenfalls Anspruch auf Rückerstattung des Teils des bereits für das Produkt und/oder die Dienstleistung gezahlten Preises, für den keine Leistung erbracht wurde.
6.5              Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist berechtigt den Abnehmer, sofern es sich um eine juristische oder natürliche Person handelt, die in Ausübung ihres Berufs oder Betriebs handelt, in keinem Fall zu Schadensersatz.

 

Artikel 7 Lieferung, Leistung und Gefahrübergang

7.1              Die Lieferung erfolgt ab Lager, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Übergang der Gefahr eines Verlusts, einer Beschädigung oder einer Wertminderung erfolgt in dem Moment, in dem das Produkt das Lager verlässt.
7.2              Voet Verhuur ist berechtigt, für die Vertragsausführung Dritte einzuschalten. Die Anwendbarkeit von Artikel 404, 407 Absatz 2 und 409 Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
7.3              Voet Verhuur ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Abschnitten auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
7.4              Wird der Vertrag abschnittsweise ausgeführt, ist Voet Verhuur berechtigt, die Ausführung der Teile, die zu einem folgenden Abschnitt gehören, bis zur schriftlichen Abnahme des vorherigen Abschnitts durch den Abnehmer auszusetzen.
7.5              Im Falle der Ausführung von Arbeiten oder der Lieferung von Produkten durch Voet Verhuur auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Abnehmers, die nicht zum Inhalt oder Umfang des betreffenden Vertrags gehören, werden diese Leistungen vom Abnehmer gemäß den üblichen Tarifen von Voet Verhuur vergütet. Voet Verhuur wird die finanziellen Folgen und die Folgen für die Ausführungszeit angeben. Voet Verhuur ist nicht verpflichtet, einem solchen Ersuchen nachzukommen, und kann verlangen, dass zu diesem Zweck ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
7.6              Im Falle einer unterlassenen Abnahme des zur Verfügung gestellten Produkts oder eines Versäumnisses bei der Erteilung der für die Lieferung erforderlichen Informationen durch den Abnehmer ist Voet Verhuur berechtigt, die (restliche) Lieferung auszusetzen, den Mietpreis in Rechnung zu stellen und/oder das Produkt auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern. Voet Verhuur behält sich das Recht vor, den Schaden, der Voet Verhuur durch die Handlungen des Abnehmers entsteht, geltend zu machen und/oder den Vertrag aufzulösen. Dies führt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Abnehmers.
7.7              Ist Voet Verhuur oder ein von Voet Verhuur beauftragter Dritter für den Transport verantwortlich, wird die Art des Transports, des Versands etc. von Voet Verhuur bestimmt und erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Der Abnehmer hat dafür
Sorge zu tragen, dass geeignetes, vollständiges und ausreichend Empfangsmaterial sowie ausreichend qualifiziertes Personal anwesend ist, und zu gewährleisten, dass der Lagerort, an dem das Produkt (ab-)geliefert werden soll, ungehindert und gefahrlos zugänglich ist.
7.8              In Bezug auf die Dienstleistung besteht seitens Voet Verhuur eine Bemühungsverpflichtung und ausdrücklich keine Ergebnisverpflichtung.
7.9              Stellt Voet Verhuur im Laufe der Vertragserfüllung Mängel an dem Produkt und/oder anderen Gegenständen, die sich im Eigentum von Voet Verhuur befinden, fest, die nach Ansicht von Voet Verhuur zu gefährlichen Situationen führen können, ist Voet Verhuur berechtigt, das Produkt oder diese Gegenstände „auszumustern“ oder außer Betrieb zu setzen und zurückzunehmen.

 

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

8.1              Alle von Voet Verhuur gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Voet Verhuur, bis der Abnehmer alle seine Verpflichtungen gegenüber Voet Verhuur aus einem mit Voet Verhuur geschlossenen Vertrag über die Sachlieferung (Produkt) und/oder die Ausführung von Arbeiten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen vollständig erfüllt hat, was auch alle Ansprüche wegen Mängeln bei der Erfüllung eines solchen Vertrags einschließt.

 

Artikel 9 Eigentumsrechte von Voet Verhuur

9.1              Es ist nicht zulässig, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt und andere Sachen, die Eigentum von Voet Verhuur sind: Verändern oder anzupassen, zu veräußern oder weiterzuverkaufen oder einem Dritten zur (Mit-)Nutzung zu überlassen oder unterzuvermieten oder als Zahlungsmittel zu verwenden.
9.2              Der Abnehmer ist nicht berechtigt, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt und die anderen Sachen, die Eigentum von Voet Verhuur sind, zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
9.3              Der Abnehmer hat stets alles zu tun, was billigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Voet Verhuur zu sichern.
9.4              Im Falle einer (drohenden) Pfändung des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkt und/oder der anderen Sachen von Voet Verhuur, einschließlich der dem Abnehmer zur Miete überlassenen Sachen, oder einer Begründung oder Geltendmachung von Rechten daran, ist der Abnehmer verpflichtet, Voet Verhuur unverzüglich davon zu unterrichten.
9.5              Der Abnehmer verpflichtet sich, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt (einschließlich des Mietgegenstands) und/oder die anderen Sachen, die Eigentum von Voet Verhuur sind, unter anderem – aber nicht ausschließlich – gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Der Abnehmer ist verpflichtet, Voet Verhuur die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat Voet Verhuur Anspruch auf die Leistung. Der Abnehmer ist verpflichtet, an allem mitzuwirken, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweist, und alle Ansprüche aus den vorgenannten Versicherungen an Voet Verhuur zu verpfänden. Voet Verhuur hat die Möglichkeit, für den Abnehmer eine Versicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Abnehmers und belaufen sich auf den Rechnungsbetrag. Der Selbstbehalt geht zu Lasten des Abnehmers und beträgt 2.500,- Euro. Nur der Generator ist versichert. Zubehör ist nicht versichert.
9.6              Für den Fall, dass Voet Verhuur die Eigentumsrechte ausüben oder sichern möchte, erteilt der Abnehmer Voet Verhuur und von Voet Verhuur zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Voet Verhuur befindet, und es auf Kosten des Abnehmers zurückzunehmen.
9.7              Voet Verhuur und von Voet Verhuur beauftragte Dritte sind befugt, die im Eigentum von Voet Verhuur stehenden Sachen jederzeit nach Ankündigung zu kontrollieren und zu inspizieren. Der Abnehmer ist verpflichtet, Voet Verhuur und Dritten eine angemessene Gelegenheit zur Durchführung dieser Kontrollen zu geben.

 

Artikel 10 Pflichten des Abnehmers

10.1            Der Abnehmer trägt dafür Sorge, dass Voet Verhuur rechtzeitig alle Angaben erteilt werden, die einer entsprechenden Mitteilung von Voet Verhuur zufolge benötigt werden oder von denen der Abnehmer billigerweise wissen sollte, dass sie für die Vertragserfüllung benötigt werden.
10.2            Der Abnehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen und Anweisungen zu ergreifen bzw. zu befolgen, die bei der Verwendung des Produkts und/oder der anderen Sachen von Voet Verhuur zu beachten sind und die u. a. zur Nachhaltigkeit und Sicherheit beitragen. Dazu gehören alle von Voet Verhuur genannten oder in den von Voet Verhuur zur Verfügung gestellten Handbüchern und/oder Anleitungen enthaltenen Maßnahmen und Anweisungen.
10.3            Der Abnehmer hat über die erforderlichen Genehmigungen und/oder Befreiungen zu verfügen und alle durch Rechtsvorschriften auferlegten Anordnungen einzuhalten.
10.4            Der Abnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass – falls erforderlich – eine Hebebühne, Gerüste oder andere rollende Vorrichtungen vorhanden ist/sind.
10.5            Es ist dem Abnehmer untersagt, Sachen, die Eigentum von Voet Verhuur sind, einschließlich des Mietgegenstands, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Voet Verhuur innerhalb oder außerhalb von Niederlassungen des Abnehmers zu bewegen/versetzen.
10.6            Hat der Abnehmer eine Genehmigung erhalten, ist er verpflichtet, Voet Verhuur schriftlich über jede Ortsverlagerung einer Sache, die Eigentum von Voet Verhuur ist, zu informieren.

 

Artikel 11 Rückgaben

11.1            Rücksendungen werden nicht angenommen.

 

Artikel 12 Abnahme und Beanstandungen

12.1            Mit der Mitteilung von Voet Verhuur, dass die Dienstleistungen abnahmebereit sind, und der Abnahme der Leistungen durch den Abnehmer gelten die Dienstleistungen als erbracht.
12.2            Während der Abnahme wird das Ganze von den Parteien überprüft und eine Werkbescheinigung ausgestellt, die von den Parteien unterzeichnet wird. Ein vom Abnehmer festgestellter Mangel, der von Voet Verhuur nicht anerkannt wird, wird in der Werkbescheinigung als solcher angegeben.
12.3            Hat Voet Verhuur mitgeteilt, dass die Dienstleistung abnahmebereit ist und hat der Abnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen danach mitteilt, ob er die Dienstleistung annimmt oder nicht, gilt die Dienstleistung als erbracht.
12.4            Lehnt der Abnehmer die Dienstleistung ab, hat er dies schriftlich anzugeben und dabei die Mängel zu nennen, die den Grund für die Ablehnung bilden. Nimmt der Abnehmer die Dienstleistung in Gebrauch, so gilt die Dienstleistung als abgenommen.
12.5            Nach der Abnahme geht die Dienstleistung auf die Gefahr des Abnehmers über und ist Voet Verhuur von der Haftung für Mängel befreit, die der Abnehmer zum Zeitpunkt der Abnahme billigerweise hätte feststellen müssen.
12.6            Der Abnehmer ist verpflichtet, das Produkt unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen. Beanstandungen, die sich auf sichtbare oder leicht nachprüfbare Mängel beziehen, sind vom Abnehmer auf dem Frachtbrief, dem Packzettel oder der Liste des Fahrers, der bzw. die im Zuge der Lieferung bei der Entgegennahme des Produkts zu unterzeichnen ist, zu spezifizieren.
12.7            Beanstandungen nicht sichtbarer Mängel sind Voet Verhuur unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch acht Tage nach der Entdeckung oder acht Tage, nachdem sie billigerweise hätten entdeckt werden können, schriftlich zu melden.
12.8            Beanstandungen von Rechnungen sind Voet Verhuur vom Abnehmer innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu melden.
12.9            Der Abnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass das Produkt nicht dem Vertrag entspricht.
12.10          Die schriftliche Beanstandung hat möglichst detailliert zu sein, damit Voet Verhuur in der Lage ist, angemessen zu reagieren und gegebenenfalls eine Untersuchung vorzunehmen. Der Abnehmer hat Voet Verhuur eine angemessene Frist und die Gelegenheit einzuräumen, die Beanstandung zu untersuchen.
12.11          Die (rechtzeitige) Beanstandung des Abnehmers – im Falle einer juristischen oder natürlichen Person, die in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handelt – setzt seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Abnehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, den Rest des bestellten Produkts und/oder der bestellten Dienstleistung abzunehmen und zu bezahlen.
12.12          Sollte sich zeigen, dass eine Beanstandung begründet ist und rechtzeitig beanstandet wurde, ist Voet Verhuur verpflichtet, dem Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt des Produkts und/oder der Dienstleistung – es sei denn, die Rückgabe ist nicht möglich – nach dem Ermessen von Voet Verhuur das Produkt zu ersetzen, zu reparieren oder Schadenersatz zu zahlen. Voet Verhuur ist von dieser Verpflichtung befreit, sollte die Instandsetzung oder der Ersatz unmöglich sein oder nicht verlangt werden können.
12.13          Stellt sich heraus, dass eine Beanstandung unbegründet ist, ist Voet Verhuur berechtigt, eine Entschädigung für die Kosten zu verlangen, die Voet Verhuur aufgrund dieser Beanstandung entstanden sind oder die sich daraus ergeben haben.
12.14          Im Falle von Verschleiß, unsachgemäßem oder unsorgfältigem Vorgehen bei Benutzung und/oder Anschluss, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten, Anpassung oder bei einer Ortsverlagerung ohne Zustimmung von Voet Verhuur und/oder Zuwiderhandlung gegen Anweisungen und Sicherheitsvorschriften, unabhängig davon, ob diese behördlicherseits auferlegt wurden oder nicht, ist die Beanstandung unbegründet.
12.15          Jegliche Ansprüche aus diesem Artikel erlöschen, wenn der Abnehmer die Bestimmungen dieses Artikels nicht oder nicht vollständig einhält; in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer das Produkt in jeder Hinsicht als einwandfrei abgenommen hat.

 

Artikel 13 Haftung

13.1            Voet Verhuur haftet ausschließlich für direkte Schäden. Unter direkte Schäden fallen:
– die vertretbaren Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
– die vertretbaren Kosten der vertragskonformen Korrektur der mangelhaften Leistung auf Seiten von Voet Verhuur, sofern diese Kosten Voet Verhuur angelastet werden können;
– die vertretbaren Kosten, die angefallen sind, um einen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern der Abnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Kosten zur Begrenzung eines direkten Schadens im Sinne des Vertrags geführt haben.
13.2            Voet Verhuur übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Einsparungen, oder für Schäden durch Betriebsstillstand.
13.3            Voet Verhuur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Abnehmer das Produkt nicht ordnungsgemäß angeschlossen und/oder benutzt hat.
13.4            Voet Verhuur übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass Voet Verhuur von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die vom oder im Namen des Abnehmers gemacht wurden. Voet Verhuur ist nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen.
13.5            Voet Verhuur übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Abnehmer die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet und/oder die ihm zur Verfügung gestellten Bedienungs- und Sicherheitshinweise nicht befolgt oder die Sachen nicht ordnungsgemäß verwendet hat.
13.6            Voet Verhuur übernimmt keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Abnehmer fehlerhaftes Material zur Verfügung gestellt hat.
13.7            Sollte der Abnehmer die von Voet Verhuur zur Verfügung gestellten Sachen verarbeitet haben, erlischt jegliche Haftung seitens Voet Verhuur.
13.8            Voet Verhuur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch von Voet Verhuur eingeschaltete Hilfspersonen und/oder Dritten verursacht wurden.
13.9            Sollte Voet Verhuur für einen Schaden haftbar sein, beschränkt sich die Haftung von Voet Verhuur auf maximal den Rechnungswert des Produkts und/oder der Dienstleistung, auf die sich die Haftung bezieht, mit einem Höchstbetrag von 10.000,- Euro pro Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen.
13.10          Die Haftung von Voet Verhuur ist in jedem Fall auf den Auszahlungsbetrag der Versicherung von Voet Verhuur in dem betreffenden Fall begrenzt.
13.11          Die in diesen Artikel formulierten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Voet Verhuur oder den leitenden Angestellten und/oder dem Personal  von Voet Verhuur zurückzuführen ist.
13.12          Schäden sind Voet Verhuur unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen, wobei ein Zeitraum von weniger als 48 Stunden als unverzüglich gilt, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen, nachdem der Schaden billigerweise hätte entdeckt werden können. Für Schäden, die Voet Verhuur nicht innerhalb dieser Frist schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
13.13          Die in diesem Artikel formulierten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Voet Verhuur lassen die übrigen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Voet Verhuur im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
13.14          Der Abnehmer kann sich auf ein etwaiges Recht auf Schadenersatz erst berufen, nachdem er gemäß Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reklamiert und Voet Verhuur schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und das Versäumnis von Voet Verhuur auch nach Ablauf dieser Frist fortbesteht.

 

Artikel 14 Schutzklausel

14.1            Der Abnehmer stellt Voet Verhuur von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese Schäden darauf zurückzuführen sind, dass der Abnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spezifische Vorschriften von Voet Verhuur nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig beachtet hat oder dass der Abnehmer Dritte bei der Nutzung des Produkts nicht ausreichend informiert oder ihnen Informationen oder Daten, die nicht von Voet Verhuur stammen, unrechtmäßig zur Verfügung gestellt hat. In derartigen Fällen ist der Abnehmer verpflichtet, alle Schäden, die Voet Verhuur erleidet, zu ersetzen.
14.2            Sollte Voet Verhuur von Dritten belangt werden, ist der Abnehmer verpflichtet, Voet Verhuur sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite zu stehen und unverzüglich alles zu unternehmen, was in einem solchen Fall von ihm erwartet werden darf. Ergreift der Abnehmer keine angemessenen Maßnahmen, ist Voet Verhuur ohne Inverzugsetzung berechtigt, dies selbst in die Wege zu leiten. Alle dadurch auf Seiten von Voet Verhuur und Dritten entstehenden Kosten und Schäden gehen in vollem Umfang auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.

 

Artikel 15 Höhere Gewalt

15.1            Wird Voet Verhuur durch höhe Gewalt dauerhaft oder vorübergehend an der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag gehindert, ist Voet Verhuur nicht zur Erfüllung verpflichtet.
15.2            Unter höherer Gewalt sind alle Ursachen zu verstehen, die die (weitere) Erfüllung der Verpflichtungen von Voet Verhuur aus dem Vertrag vorhersehbar oder unvorhersehbar verhindern und die nicht Voet Verhuur zuzuschreiben sind. Höhere Gewalt umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein: Feuer, Krieg (Kriegsgefahr), (drohenden) Terrorismus, Streiks, Blockaden, Aufruhr oder andere Unruhen, Brennstoffmangel, Energiemangel, Transportbeschränkungen, Betriebsunfälle, Krankheit von Arbeitnehmern von Voet Verhuur und/oder von Dritten, die von Voet Verhuur eingeschaltet wurden, Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Beschränkungen bei der Erteilung von Genehmigungen, Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten und/oder Spediteure, restriktive staatliche Maßnahmen, Störungen und Versäumnisse Dritter bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
15.3            Im Falle höherer Gewalt ist Voet Verhuur berechtigt, die Vertragserfüllung für drei Monate auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen, ohne dass Voet Verhuur zu irgendeiner Rückabwicklung oder Entschädigung verpflichtet ist.
15.4            Dauert die Aussetzung – im Sinne von Absatz 3 – infolge höherer Gewalt länger als drei Monate, ist der Abnehmer berechtigt, Voet Verhuur vor die Wahl zu stellen, die Vertragsausführung fortzusetzen oder den Vertrag (teilweise) aufzulösen. Verhindert die höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrags nur teilweise, ist der Abnehmer nur berechtigt, den Vertrag für diesen Teil aufzulösen. Die Auflösung begründet keine Rückabwicklungs- oder Entschädigungsverpflichtung auf Seiten von Voet Verhuur.
15.5            Hat Voet Verhuur zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt den Vertrag bereits (teilweise) ausgeführt hat, ist Voet Verhuur berechtigt, dafür eine Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handelte es sich dabei um einen separaten Vertrag.

 

Artikel 16 Aussetzung , Vertragsbeendigung und Auflösung

16.1            Neben den in Artikel 15 genannten Fällen höherer Gewalt ist Voet Verhuur berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, sollte der Abnehmer eine einforderbare Verpflichtung gegenüber Voet Verhuur nicht erfüllt haben oder sollte die Erwartung von Voet Verhuur, dass der Abnehmer seine Verpflichtung(en) gegenüber Voet Verhuur nicht erfüllen wird, aller Voraussicht nach berechtigt sein. In diesen Fällen ist Voet Verhuur nicht verpflichtet, dem Abnehmer Schadenersatz zu leisten. Handelt es sich bei dem Abnehmer um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, finden die Bestimmungen dieses Artikels entsprechende Anwendung, sofern und soweit sie sich auf die Bestimmungen von Buch 6 Abschnitt 5 Titel 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beziehen.
16.2            Im Falle der Aussetzung von Verpflichtungen von Voet Verhuur behält Voet Verhuur die Rechte, die Voet Verhuur gesetzlich und/oder vertraglich zustehen.
16.3           In den folgenden Fällen ist Voet Verhuur – neben den im Gesetz genannten Fällen – berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen:
a. im Falle der Beantragung einer Schuldnerberatung, der Aufnahme in das gesetzliche Umschuldungsverfahren für natürliche Personen, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Auflösung (des Unternehmens) des Abnehmers;
b. im Falle des Beschlusses des Abnehmers, seine eigene Insolvenz anzumelden oder (sein Unternehmen) aufzulösen;
c. im Falle der Beantragung der Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Verwalters für das gesamte Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Abnehmers;
d. im Falle der Beantragung eines Zahlungsaufschubs durch den Abnehmer oder der Gewährung eines solchen;
e. im Falle des Erwerbs der Kontrolle über die Tätigkeiten der Gesellschaft, in die der Abnehmer das Unternehmen eingebracht hat, durch die Ausgabe, Übertragung oder Abtretung von Anteilen am Kapital der Gesellschaft, in die das Unternehmen eingebracht wurde, durch die Übertragung von Stimmrechten an diesen Anteilen oder durch Fusion oder Spaltung, durch die Übernahme von Anteilen oder auf andere Weise durch eine oder mehrere Personen im Sinne des Dekrets des Sozialwirtschaftlichen Rates der Niederlande (SER) über die Fusionsverhaltensregeln aus dem Jahr 2000, unabhängig davon, ob diese Verhaltensregeln auf den betreffenden Erwerb anwendbar sind;
f.  im Falle der Beantragung oder der tatsächlichen Durchführung einer Pfändung von Sachwerten oder Vermögensrechten des Abnehmers;
g. im Falle des Ablebens des Abnehmers, sollte es sich bei ihm um eine natürliche Person handeln;
h. im Falle der tatsächlichen Einstellung der Geschäftsaktivitäten des Abnehmers;
i.  im Falle der Umsetzung des Vorhabens des Abnehmers, eine Vereinbarung mit Gläubigern zu treffen, um eine Insolvenz, ein Zahlungsmoratorium, eine Schuldnerberatung oder eine Umschuldung abzuwenden.
16.4            In allen Fällen, in denen der Abnehmer damit rechnen muss, seine Verpflichtungen gegenüber Voet Verhuur nicht erfüllen zu können, hat er Voet Verhuur unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
16.5            Die Beendigung oder Auflösung des Vertrags entbindet den Abnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Vertrag bleibt, soweit möglich, so lange in Kraft, bis der Abnehmer alle seine Verpflichtungen gegenüber Voet Verhuur erfüllt hat. Alle Forderungen von Voet Verhuur sind direkt fällig und das gesamte Eigentum von Voet Verhuur ist unverzüglich an Voet Verhuur zurückzugeben.

 

Artikel 17 Geheimhaltung

17.1            Der Abnehmer verpflichtet sich, alle Angaben von Voet Verhuur, die er direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrags oder dessen Ausführung erhalten hat, vertraulich zu behandeln und sie in keiner Weise weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu verwenden, es sei denn, der Abnehmer ist aufgrund des Gesetzes oder eines Gerichtsurteils zur Weitergabe verpflichtet oder dies ist zur Wahrung seiner Rechte vor Gericht erforderlich.

17.2           Der Abnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Absatz 1 mit den für ihn oder in seinem Auftrag tätigen Personen oder mit von ihnen oder dem Abnehmer eingeschalteten Dritten zu vereinbaren.

 

Artikel 18 Datenschutz

18.1           Die personenbezogenen Daten des Abnehmers, die der Abnehmer Voet Verhuur im Rahmen der Vertragsausführung zur Verfügung stellt, werden von Voet Verhuur auf angemessene und sorgfältige Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und der auf der Website von Voet Verhuur veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
18.2           Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aufgrund eines Gerichtsurteils, von Gesetzen oder Vorschriften oder zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags erforderlich oder Voet Verhuur wird behördlicherseits aufgefordert, personenbezogene Daten des Abnehmers zur Verfügung zu stellen.

 

Artikel 19 Vertragsübernahme

19.1           Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Voet Verhuur an Dritte zu übertragen.
19.2           Voet Verhuur ist berechtigt, die vertraglichen Rechte und Pflichten von Voet Verhuur an einen Dritten zu übertragen, sofern es sich bei dem Abnehmer um eine juristische oder natürliche Person handelt, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

 

Artikel 20 Geistige Eigentumsrechte

20.1           Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Produkt und/oder die Dienstleistung sowie die Entwürfe, die Software, die Dokumentation und alle anderen Materialien, die zur Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags zwischen Voet Verhuur und dem Abnehmer entwickelt und/oder verwendet werden oder die sich daraus ergeben, gehören ausschließlich Voet Verhuur oder den Lieferanten von Voet Verhuur. Mit der Lieferung des Produkts und/oder dem Erbringen der Dienstleistung ist keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten verbunden.
20.2           Der Abnehmer erwirbt ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
20.3           Der Abnehmer verpflichtet sich, die Produkte und Ergebnisse der Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Voet Verhuur weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zur Verfügung zu stellen.
20.4           Das Nutzungsrecht erlischt von Rechts wegen mit der Beendigung des Vertrags.
20.5           Im Falle einer Verletzung der in diesem Artikel genannten geistigen Eigentumsrechte durch den Abnehmer ist Voet Verhuur berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden gegenüber dem Abnehmer geltend machen.

 

Artikel 21 Verjährung

21.1           Jeder Anspruch gegen Voet Verhuur, der – auf welche Weise auch immer – mit der Vertragsausführung zusammenhängt oder daraus resultiert, verjährt in jedem Fall nach einem Jahr, es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine andere Frist vorgesehen oder nach zwingendem Recht gilt eine andere Frist. All dies wird ab dem Tag der Lieferung des Produkts und/oder dem Erbringen der Dienstleistung gerechnet.

 

Artikel 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1           Für den Vertrag gilt das Recht der Niederlande. Auch dann, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn der Abnehmer dort seinen Wohnsitz hat.
22.2           Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist nicht anwendbar.
22.3           Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von dem zuständigen Gericht der Rechtbank Midden-Nederland, Sitzungsort Utrecht, entschieden.

 

SONDERBESTIMMUNGEN



TEIL B – VERLEIH UND MIETE

 Artikel 23

23.1           Wird zwischen den Parteien ein Mietvertrag geschlossen, der sich auf den Verleih und die Miete von (Industrie-)Geräten/Maschinen/Werkzeugen und anderen Ausrüstungsgegenständen samt Zubehör bezieht, gelten für diesen Vertrag die folgenden Bestimmungen.
23.2           Im Falle von Widersprüchlichkeiten zu den oben unter Teil A dargelegten Allgemeinen Bestimmungen sind die vorliegenden Bedingungen für den Verleih und die Miete von (Industrie-)Geräten/Maschinen/Werkzeugen und anderen Ausrüstungsgegenständen samt Zubehör maßgebend.

 

Artikel 24 Mietdauer, Verlängerung und Ende des Mietverhältnisses

24.1           Die Mietdauer beginnt in dem Moment, in dem der Mietgegenstand das Lager von Voet Verhuur verlässt.
24.2           Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
24.3           Die Dauer des Mietverhältnisses wird im Vertrag angegeben.
24.4           Bei der Berechnung der Mietdauer werden auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage berücksichtigt. Dabei wird ein angebrochener Tag als vollständiger Tag betrachtet.
24.5           Das Mietverhältnis endet zu dem im Vertrag angegebenen Datum. Nutzt der Abnehmer den Mietgegenstand länger, stellt Voet Verhuur diese zusätzliche Mietzeit in Rechnung. Hat der Abnehmer den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, berechtigt dies den Abnehmer nicht zu einer Verlängerung.
24.6           Ist im Vertrag keine Mietdauer angegeben, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem der Abnehmer den Mietgegenstand während der Geschäftszeiten im Lager von Voet Verhuur zurückgegeben und Voet Verhuur den Mietgegenstand entgegengenommen hat, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Voet Verhuur den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gekündigt hat.

 

Artikel 25 Nutzungsvorschriften

25.1            Es ist dem Abnehmer untersagt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Voet Verhuur Änderungen am Mietgegenstand vorzunehmen.
25.2            Vom Abnehmer vorgenommene Änderungen sind nicht Bestandteil des Mietgegenstands und sind vom Abnehmer vor oder bei Beendigung des Vertrags rückgängig zu machen, es sei denn, die Parteien treffen schriftlich eine andere Vereinbarung.
25.3            Voet Verhuur ist nicht verpflichtet, vom Abnehmer vorgenommene Änderungen zu warten oder zu reparieren oder instand zu halten.
25.4            Sofern und soweit aufgrund einer erforderlichen oder erhaltenen Genehmigung oder Befreiung oder aufgrund einer anderen behördlichen Vorschrift direkt oder später Änderungen oder Vorkehrungen in oder an dem Mietgegenstand vorzunehmen sind, gehen diese Änderungen bzw. Vorkehrungen zu Lasten des Abnehmers. Der Abnehmer verpflichtet sich, diese Anpassungen bzw. Vorkehrungen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Voet Verhuur ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den von der Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle zu diesem Zweck festgelegten oder festzulegenden Anforderungen vornehmen zu lassen.
25.5            Der Abnehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand so zu nutzen, dass er nicht gegen Gesetze, örtliche Verordnungen oder sonstige behördliche Vorschriften verstößt oder die Gefahr entsteht, dass eine behördliche Genehmigung oder Befreiung widerrufen wird oder werden kann.
25.6            Der Abnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden am, im oder durch den Mietgegenstand zu verhindern, die – ohne darauf begrenzt zu sein – durch Frost, Niederschlag, Sturm, sonstige Witterungseinflüsse, Kurzschluss, Brand, Leckage verursacht werden. Sollte dennoch ein Schaden im Sinne dieses Artikels eintreten, hat der Abnehmer Voet Verhuur unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 48 Stunden, nachdem dieser Schaden billigerweise hätte entdeckt werden können, davon in Kenntnis zu setzen, und haftet der Abnehmer gegenüber Voet Verhuur und den davon betroffenen Dritten in vollem Umfang.
25.7            Neben den Ausführungen in den Allgemeinen Bestimmungen ist es dem Abnehmer untersagt, den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Voet Verhuur ganz oder teilweise an einen Dritten unterzuvermieten oder den Mietgegenstand in irgendeiner Form zum Gebrauch oder Mitgebrauch zu überlassen oder den Mietgegenstand, d. h. die Miete oder Nutzung des Mietgegenstands, in eine Gesellschaft oder juristische Person einzubringen;
25.8            Der Abnehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überlastung und Beschädigung zu schützen und hat den Öl- und Kühlmittelstand der Kompressoren und Motoren täglich zu überprüfen. Falls erforderlich, ist der Öl- und/oder Kühlmittelstand mit den entsprechenden Flüssigkeiten nachzufüllen.
25.9            Der Abnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Kompressoranlagen und/oder Motoren waagerecht aufgestellt werden und der Mietgegenstand fachgerecht an die richtige Spannung angeschlossen wird.
25.10          Der Abnehmer ist verpflichtet, täglich das Kondensat aus dem Druckspeicher der Kompressoranlagen abzublasen.
25.11          Der Abnehmer ist verpflichtet, zuverlässige Kraftstoffe zu verwenden und dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand benutzt wird.

 

Artikel 26 Zustand des Mietgegenstands

26.1            Der Abnehmer erklärt, den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben.
26.2            Etwaige Mängel werden bei der Bereitstellung des Mietgegenstands auf dem Lieferschein vermerkt.
 

Artikel 27 Endinspektion

27.1            Die Parteien überprüfen den Zustand des Mietgegenstands in einer gemeinsamen Endinspektion. Diese Endinspektion hat vor oder spätestens am letzten Werktag der Vertragslaufzeit oder am letzten Werktag vor dem Tag der Rückgabe des Mietgegenstands durch den Abnehmer stattzufinden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Über die Feststellungen, einschließlich der Mängel und Unzulänglichkeiten, erstellen die Parteien gemeinsam ein Rückgabeprotokoll und unterzeichnen dieses.
27.2            Ist eine gemeinsame Endinspektion nicht möglich ist, beispielsweise wegen des Umfangs, oder weil der Abnehmer, nachdem er dazu ordnungsgemäß Gelegenheit erhalten hat, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß an der Endinspektion oder der Erstellung und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls mitwirkt, ist Voet Verhuur berechtigt, die Endinspektion ohne Anwesenheit des Abnehmers durchzuführen oder das Protokoll selbst und verbindlich zu erstellen.
27.3            Darüber hinaus ist Voet Verhuur uneingeschränkt berechtigt, auf Wunsch die im Rückgabeprotokoll aufgeführten Mängel und Unzulänglichkeiten zu Lasten des Abnehmers selbst zu beheben oder durch einen Dritten und auf Kosten des Abnehmers beheben zu lassen. In diesem Fall haftet der Abnehmer gegenüber Voet Verhuur für Schäden, insbesondere auch für Schäden, die durch eine etwaige spätere Nutzbarkeit und/oder Vermietbarkeit des Mietobjekts entstehen, ohne darauf begrenzt zu sein.

 

Artikel 28 Zustand bei der Rückgabe

28.1            Der Abnehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand in gutem Zustand zu halten und bei Vertragsende unverzüglich – ohne das dafür eine Inverzugsetzung erforderlich ist – in seinem ursprünglichen Zustand, jedoch mit Ausnahme zulässiger Änderungen, sofern zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, dass diese bei Vertragsende nicht rückgängig zu machen oder zu entfernen sind, im Lager von Voet Verhuur zurückzugeben.
28.2            Der Abnehmer verpflichtet sich ferner, Voet Verhuur den Mietgegenstand bei Beendigung des Vertrags gereinigt zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, ist Voet Verhuur berechtigt, dem Abnehmer Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 29 Mängel

29.1            Neben den in Artikel 12 und 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen werden im Vertrag keinesfalls als Mängel am Mietgegenstand im Sinne von Artikel 204 Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches betrachtet:
a. ein Zustand oder eine Eigenschaft des Mietgegenstands oder ein sonstiger, nicht dem Abnehmer zuzuschreibender Umstand, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestand und den Parteien bei einer ordnungsgemäßen und fachkundigen Inspektion des Mietgegenstands billigerweise erkennbar war;
b. Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch und/oder auf vom Abnehmer vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind, sowie Mängel des Mietgegenstands, die sich aus diesen Änderungen ergeben, und schädliche Folgen für den Mietgegenstand, Voet Verhuur oder Dritte;
c. eine nicht vorhandene oder entfallene Verfügung über Genehmigungen und/oder Befreiungen, die im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands erforderlich sind oder werden, oder deren Annullierung;
d. der Umstand, dass aufgrund einer erforderlichen oder erhaltenen Genehmigung und/oder Befreiung oder aufgrund einer anderen behördlichen Vorschrift im Hinblick auf die (Art der) Nutzung des Mietgegenstands direkt oder später Änderungen oder Vorkehrungen in oder am Mietgegenstand vorzunehmen sind.
29.2            Aus den in Absatz 1 genannten Aspekten oder Umständen erwachsen dem Abnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber Voet Verhuur. Ebenso wenig ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag aufgrund dieser Aspekte oder Umstände aufzulösen.

 

Artikel 30 Haftung seitens Voet Verhuur

30.1            Zusätzlich zu den Darlegungen in Teil A übernimmt Voet Verhuur keine Haftung für:
a. die Folgen von Mängeln, die nach Abschluss des Vertrags auftreten;
b. die Folgen der in Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a bis d genannten Aspekte, soweit Voet Verhuur diese Aspekte bei Abschluss des Vertrags nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen;
c. die dem Abnehmer gegebenenfalls entstehenden Schäden infolge einer späteren Überlassung des Mietgegenstands durch Voet Verhuur an den Abnehmer im Sinne von Artikel 35, es sei denn, diese spätere Überlassung des Mietgegenstands an den Abnehmer beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voet Verhuur;
d. die Schäden, die der Person oder Eigentum des Abnehmers oder Dritter, der bzw. die den Mietgegenstand mit Genehmigung von Voet Verhuur in seiner/ihrer Gewalt hat bzw. haben, zugefügt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voet Verhuur oder um Schäden infolge von Mängeln, die Voet Verhuur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kannte oder hätte kennen müssen;
e. der Schaden infolge eines Mangels des Mietgegenstands oder infolge der in Artikel 29 Absatz 1 unter a bis d genannten Aspekte, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voet Verhuur oder um einen Schaden infolge von Mängeln, die Voet Verhuur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kannte oder hätte kennen müssen.

 

Artikel 31 Rechte des Abnehmers

31.1            Der Abnehmer hat keinen Anspruch auf Mietminderung oder auf Aussetzung oder Verrechnung einer Zahlungsverpflichtung oder auf Aufhebung oder Auflösung des Vertrags, beispielsweise bei Minderung des Mietgenusses infolge eines oder mehrerer Mängel oder eines oder mehrerer der in Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a bis d genannten Aspekte, es sei denn, es handelt sich um Mängel bzw. Aspekte im Sinne von Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a bis d infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Voet Verhuur oder um Mängel, die Voet Verhuur beim Abschluss dieses Vertrags kannte oder hätte kennen müssen. Nimmt der Abnehmer an, eine Forderung gegen Voet Verhuur zu haben, ist er nicht berechtigt, sich auf ein Zurückbehaltungsrecht am Mietgegenstand zu berufen.

 

Artikel 32 Haftung des Abnehmers

32.1            Zusätzlich zu den Darlegungen in Teil A haftet der Abnehmer gegenüber Voet Verhuur für alle Schäden am Mietgegenstand.
32.2            Der Abnehmer haftet für alle sich aus Änderungen ergebenden Mängel des Mietgegenstands und schädlichen Folgen für den Mietgegenstand, Voet Verhuur oder Dritte.
32.3            Im Falle einer Haftung hat der Abnehmer alle Schäden zu ersetzen, in jedem Fall aber den Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus ist auch die vereinbarte Mietdauer zu erfüllen.

 

Artikel 33 Gefahr

33.1           Während des Mietverhältnisses geht jede Gefahr für den Mietgegenstand, einschließlich der Gefahr des Diebstahls, der Unterschlagung oder des Verlustes, zu Lasten des Abnehmers, auch wenn ihn daran kein Verschulden trifft.

Artikel 34 Wartung und Instandsetzung

34.1            Die Kosten für Wartung, Ersatz und Reparaturen gehen zu Lasten von Voet Verhuur, sofern diese Kosten durch normalen Gebrauch und normalen Verschleiß entstanden sind und die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Kosten für Kraftstoff, Öl und Kühlmittel gehen zu Lasten des Abnehmers.

Artikel 35 Diverse Bestimmungen

35.1            Ist es aufgrund eines Umstands auf Seiten von Voet Verhuur nicht möglich, den Mietgegenstand dem Abnehmer am Tag des Vertragsbeginns zur Verfügung zu stellen, schuldet der Abnehmer Voet Verhuur bis zum späteren Tag der Bereitstellung des Mietgegenstands keine Miete samt darauf zu berechnender Umsatzsteuer und verschieben sich auch die übrigen Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag bis zum späteren Tag der Bereitstellung des Mietgegenstands an den Abnehmer.
35.2            Im Falle einer Situation im Sinne von Absatz 1 verschiebt sich auch die im Vertrag vereinbarte Mietdauer in dem Sinne, dass als Tag des Vertragsbeginns der spätere Tag gilt, an dem der Mietgegenstand dem Abnehmer zur Verfügung gestellt wird. Die Dauer des Mietverhältnisses bleibt unverändert und beginnt erst ab diesem späteren Tag zu laufen. Die Laufzeit des Mietvertrags endet folglich später als ursprünglich vereinbart. Der in Artikel 4 vorgesehene Tag der jährlichen Mietpreisüberprüfung und der Tag der ersten Überprüfung bleiben davon jedoch unberührt.
35.3            Der Abnehmer hat keinen Anspruch auf Aufhebung oder Auflösung des Vertrags wegen einer späteren Bereitstellung des Mietgegenstands, sofern diese spätere Bereitstellung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voet Verhuur beruht und diese spätere Bereitstellung darüber hinaus nicht von solcher Art oder solchem Ausmaß ist, dass dem Abnehmer die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
35.4            Hat der Abnehmer eine Bankgarantie gestellt, hat diese Bankgarantie nicht nur für die vereinbarte Mietdauer, sondern auch für den Zeitraum einer eventuellen Fortsetzung dieses Vertrags danach sowie für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nach dem Tag, an dem sowohl der Vertrag, einschließlich einer eventuellen Fortsetzung, beendet ist als auch das Mietobjekt Voet Verhuur wieder zur Verfügung gestellt wurde, gültig zu sein und bleiben. Die Bankgarantie deckt sowohl den Mietausfall als auch den von Voet Verhuur erlittenen Schaden.

 

 

 

Datum des Inkrafttretens: 19. Juli 2023

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